Die vielen Zeitarbeitsfirmen im gesamten Bundesgebiet kommen erheblich unter wirtschaftlichen Druck, weil das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 – 1 ABR 19/10 – bestätigte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Spitzenorganisation ist, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. (mehr …)