Seit 17.05.2010 gilt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungs-erbringer, kurz DL-InfoV. Obwohl der Name anderes vermuten lässt, gelten die Regelungen auch für die Unternehmen des Handwerks.
Das Thema von Pflichtangaben im Geschäftsverkehr ist nicht neu. Handwerksunternehmen, die eine Präsentation im Internet haben, kennen bereits die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG). Neu ist, dass die Regelungen der DL-InfoV für alle (Handwerks-) Unternehmen gelten. Die Nichtbeachtung der Informationspflichten ist riskant, da Abmahnungen und Bußgelder zu befürchten sind. (mehr …)