Sachgrundlose Befristung mit ehemaligen Mitarbeitern nach drei Jahren möglich

Ehemalige Mitarbeiter können ohne einen sogenannten Sachgrund befristet beschäftigt werden, wenn die letzte Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt (BAG vom 6. April 2011, Az. 7 AZR 716/09). (mehr …)

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