BGH stärkt erneut Rechte der Auftragnehmer am Bau auf Zahlung des Werklohns

Auch bei Wahlrecht des Bauunternehmers nach § 17 VOB/B (2002) eine Sicherheit zu stellen, darf die Ablösung der Sicherheit durch Bürgschaft nicht an Einredeverzicht nach § 768 BGB geknüpft werden. Der BGH hatte bereits am 16. Juni 2009 (Az. XI ZR 145/08) entschieden, dass eine Klausel in den AGB des Auftraggebers unwirksam ist, nach der der Auftragnehmer einen Sicherungseinbehalt von 5 % der Schlussabrechungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Bürgen zwingt, auf die ihm nach § 768 BGB zustehenden Einreden zu verzichten. (mehr …)

Bauvertrag – Kombination von Erfüllungsbürgschaft (10%) und Abzügen bei Abschlagsrechnungen (10%) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unwirksam

Am Bau diktieren in der Regel die Auftraggeber die vertraglichen Bedingungen für die Aufträge an Bauunternehmer, insbesondere gegenüber den Subunternehmern. Dieses einseitige Diktieren der Vertragsinhalte führt dazu, dass wesentliche Teile der Bauverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB anzusehen sind.
Die Auftraggeber sind sich oft nicht bewusst, dass die gesetzlichen Regelungen zu den AGB ihre Vertragsfreiheit empfindlich einschränken. Generell dürfen die AGB nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der anderen Vertragspartner führen, § 307 Abs. 1 BGB, andernfalls sind die vertraglichen Vereinbarungen schlicht unwirksam. (mehr …)

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